AGBs – Vertragsbedingungen

 

1. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit der in der Mitgliedschaft vereinbarten Frist zum Ende der Laufzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag wie vereinbart. Bei Beendigung der Mitgliedschaft muss der Transponder abgegeben werden. Mitgliedschaft und Transponder sind nur mit Zustimmung des Studios übertragbar. Es werden Mitgliedschaften individuell in verschiedenen Tarifstufen angeboten. Je nach zutreffen (bei Vergünstigungen) hat das Mitglied für die Berechtigung Nachweise wie z.B. Schülernachweis, Studienausweis etc. zu erbringen. Treffen bei Verlauf der Mitgliedschaft die Bedingungen für eine Vergünstigung nicht mehr zu, ist das Mitglied verpflichtet dies zu melden um den Beitrag anzupassen. Sollte diese Information nicht erfolgen, behält sich das Fitness-Studio das Recht vor, die Differenz nachträglichmit zusätzlichen Gebühren einzufordern.

 

2. Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Nutzung sämtlicher Einrichtungen berechtigt, innerhalb der ausgehängten veränderlichen Öffnungszeiten.

Im Startpaket enthalten sind die fachgerechten Einweisung an den Geräten undTrainingspläne.

 

3. Der Mitgliedsbeitrag ist wöchentlich im Voraus fällig, und wird spätestens bis zum 2. oder 16. eines Monats per Lastschrift eingezogen. Bei nicht bezahltem Mitgliedsbeitrag wird eine zusätzliche Gebühr ( zu den Stornogebühren der Bank ) in Höhe von 5,00 € fällig. Wurden zwei aufeinander folgende Beiträge nicht gezahlt, ob Bar, per Überweisung oder per Lastschrift, so werden sämtliche restlichen Beiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin sofort fällig. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen ebenfalls zu Lasten des Mitglieds. Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert.

 

4. Das Studio ist berechtigt, angemessene Preisanpassungen, insbesondere aufgrund gestiegener Nebenkosten, z.B. gestiegener Energiekosten, durchzuführen. Des Weiteren behält sich das Studio vor, 14 Tage im Kalenderjahr für eventuelle Reparaturen, Renovierungen etc. das Studio zu schließen ohne Vergütung des Mitgliedsbeitrages in diesem Zeitraum.

 

5. Eine Nichtnutzung der Leistungen des Studios seitens des Mitglieds berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung der Beiträge, sofern die Gründe hierfür in der Person des Mitglieds liegen. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte erforderlich.

 

6. Das Mitglied hat sich an die ausgehängte Hausordnung zu halten. Was der Verlust von Wertgegenständen bzw. Unfälle anbelangt, so haftet das Studio nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur im Rahmen der Haftpflichtversicherung, so dass Verschulden durch das Studio oder dessen Personal erfolgt. Das Studio haftet nicht für ausschließlich vom Mitglied selbst verschuldete Unfälle.

 

7. Sämtliche Änderungen bezüglich der Anschrift und der Kontoverbindung sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen und dem Fitness-Studio so Kosten anfallen, werden diese von dem Studiomitglied erstattet.

 

8. Wurde vom Studio eine Beitragsvergünstigung für Schüler, Studenten oder Rentner gewährt, so ist diese Voraussetzung bei Vertragsverlängerung erneut nachzuweisen und zu vereinbaren. Sollte innerhalb der Vertragslaufzeit sich der Umstand für die Beitragsvergünstigung ändern, wird der Mitgliedsbeitrag angepasst. Eine Änderung der Umstände für eine Beitragsvergünstigung ist unverzüglich anzugeben, sollte das nicht geschehen, ist rückwirkend die Differenz zu dem angepassten Tarif zu bezahlen.

 

9. Der Verlust des Transponders ist dem Studio unverzüglich zu melden. Kann der Transponder mehr als dreimal hintereinander nicht vorgelegt werden, wird er als verloren angesehen. Für den Ersatz wird jeweils eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 € fällig.

 

10. Mündliche Absprachen bestehen nicht oder bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Erfüllungsort sind die Studioräume.

 

11. Das Mitglied ist mit der Speicherung und Übertragung seiner persönlichen Daten durch das Studio einverstanden.

 

12. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

Stand Juli 2017